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Honorare

Für eine faire Bezahlung

Diese folgenden Sätze sind nicht zwingend. Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Gruppen oder Organisationen diese – für uns kostendeckenden – Honorarsätze zahlen können. Wir übernehmen in Absprache auch Veranstaltungen mit geringeren Honorarsätzen wenn es dafür wichtige Gründe gibt und/oder wir die Veranstaltung politisch besonders wichtig finden. Dazu können wir gerne ins Gespräch kommen.

DauerPersonenHonorar
1 – 3 Stunden1 Person280€ – 550€
1 – 3 Stunden2 Personen560€ – 1.000€
ab 5 Stunden1 Person550€ – 950€
ab 5 Stunden2 Personen800€ – 1.600€

Wie kommen diese Sätze zustande?

Die untere Spanne der Honorarsätze entspricht in etwa dem Stundensatz, den wir brauchen, um uns zu finanzieren. Darin steckt auch die Zeit für die gesamte Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Um inhaltlich gute Veranstaltungen anbieten zu können, braucht es u.a. auch Zeit, um uns weiterzubilden, um Debatten zu verfolgen, zu lesen, sich mit anderen Akteuren auszutauschen.

Die obere Spanne der Honorarsätze gilt, wenn Ihnen als Veranstalter*innen große Honorartöpfe zur Verfügung stehen oder Sie sich in besonderem Maße mit uns solidarisch zeigen wollen und können. Wir arbeiten als basisdemokratisches und selbstverwaltetes Kollektiv und können dadurch viele Ineffizienzen hierarchischer Strukturen umgehen. Trotzdem brauchen auch wir Zeit für gemeinsame Entscheidungsprozesse und alle anderen Tätigkeiten, die anfallen und für die es keine Förderung und kein Honorar gibt. Außerdem ist es uns ein Anliegen, als Konzeptwerk auch dort politisch aktiv zu sein, wo es oft kein Geld gibt, z.B. bei ehrenamtlich arbeitenden Gruppen, die uns anfragen, bei wichtiger Netzwerkarbeit in sozialen Bewegungen oder mit Artikeln, die wir für die Öffentlichkeit schreiben.

Mehrwertsteuer

Wir zahlen zur Zeit keine Mehrwertsteuer im ideellen Bereich nach §4 Nr. 22a und im zweck- und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 19 Umsatzsteuergesetz.

Ausfallhonorar

Es gibt immer wieder Gründe weshalb eine geplante Veranstaltung kurzfristig abgesagt wird. Gleichzeitig steckt für uns in der Vorbereitung Arbeit, die dann unbezahlt ist. Bei sehr kurzfristigen Absagen unter einer Woche vor der Veranstaltung behalten wir es uns deshalb vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des geplanten Honorarsatzes zu berechnen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, sprechen Sie uns gerne an wenn Sie dazu Fragen haben.