Wir starten in die zweite Staffel! In dieser beschäftigen wir uns mit feministischer Gewerkschafts- und Bündnisarbeit. Wie können (queer-)feministische Arbeitskämpfe dazu beitragen, dass Sorgearbeit mehr gesellschaftliche Anerkennung findet?
In der ersten Folge steigen wir in das Themenfeld „feministische Gewerkschaftsarbeit“ ein – im Gespräch mit zwei Personen, die Erfahrung in der Bündnisarbeit mit der Gewerkschaft ver.di haben. Wir wollen herausfinden: Welche Bündnisse zwischen Beschäftigten und feministischen Aktivist*innen gab es schon? Wie sind Gewerkschaften und Feminismus miteinander verbunden? Was sind gemeinsame Ziele und Visionen?
Außerdem blicken wir in den News nach Großbritannien, wo ein Urteil des Obersten Gerichtshofs scharf kritisiert wird, und schauen auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. In der Vision stellt Franzi Helms die neu gegründete Carewerkschaft LUA – die Liga für unbezahlte Arbeit – vor.
Ihr wollt uns Feedback geben? Dann schreibt uns an: care@knoe.org
Shownotes
News
Amnesty International: Deutschland: Koalitionsvertrag bricht mit zahlreichen Menschenrechten
Bundesverband Trans e.V.: Presseerklärung zum Koalitionsvertrag
GEW: Koalitionsvertrag im Check
IDZ-Jena: Broschüre Organisierte Trans*feindlichkeit
Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Them.us: Four Major U.K. Pride Marches Have Banned Political Parties From Participating
Chronik.le: Podcast-Folge 39: Queer b2b Antifa
Übersicht über CSD-Termine in Deutschland
Interview
Ariane (Ver.Di Stuttgart: ariane.raad@verdi.de)
Aktionsbündnis 8. März Stuttgart (@aktion_frauen)
Tabea (@LeipzigStehtzusammen, Linktree)
Film „Kita, Bürgeramt, ÖPNV: Wir halten Leipzig am Laufen“
Veranstaltungsreihe „Wann treffen wir uns?“
Buch „Die Optimistinnen“ von Gün Tank
Vision
Liga für unbezahlte Arbeit (LUA)
Begriffserklärungen
TVöD: Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sowohl bei Bund als auch bei Kommunen. Dazu gehören Angestellte und Beamte in verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Polizei, Schulen und Universitäten, Pflege, Feuerwehr und vielen anderen öffentlichen Aufgaben.
TVL: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Das umfasst eine Vielzahl von Berufen und Tätigkeitsbereichen, darunter Angestellte in öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Universitäten, technischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Bibliotheken und mehr.
Hinweis: Bevor 2005 der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) und 2006 der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) in Kraft trat, galten für Bund, Länder und Kommunen einheitliche Tarifverträge. Dies war der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen (MTArb). Die Trennung von TVöD und TV-L im öffentlichen Dienst wird dafür kritisiert, dass sie zu Ungleichbehandlung in Bezug auf Bezahlung (Die Entgelttabelle des TvÖD liegt über der des TVL) und Arbeitszeit (im TV-L arbeiten die Kolleg*innen länger), geringerer Durchsetzungskraft der Beschäftigten sowie Ungerechtigkeit (unterschiedliche Wochenarbeitszeiten) führt. Eine Vision ist ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten zu haben.
Musik
Rihanna: Work
Scott Holmes Music: Positiv and Fun https://freemusicarchive.org/music/Scott_Holmes/
Tim Taj: Upbeat Happy https://freemusicarchive.org/music/timtaj/positive-corporate-music/upbeat-happy/
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